Diese Website bietet sehr umfangreiches Material. Dies ist eine Zusammenfassung.
- Wie bei jeder Fundgattung (Fossilien, Mineralien, Meteoriten oder eben Artefakte) nahmen und nehmen auch bei archäologischen Entdeckungen Privatleute weltweit eine führende Rolle ein.
- In den letzten Jahrzehnten hat sich mit den Sondengängern mit Metalldetektoren eine Personengruppe gebildet, die über besonderes Potenzial für archäologische Entdeckungen verfügt und schon oft spektakuläre Funde machte.
- Die deutsche Amtsarchäologie sieht Privatsucher jedoch primär als Schädlingen an, ignoriert das Entdeckungspotenzial der Sondengänger, stellt durch sie entstehende Schäden in den Medien übertrieben dar, legt die Rechtslage extrem restriktiv aus und versucht den Handel mit Fundstücken einzuschränken.
- Während die deutsche Archäologie Dank der Gemütlichkeit unserer Amtsstuben auf dem Stand der 1980er Jahre vor sich hindümpelt, eilen Länder mit sondengängerfreundlichen Gesetzen, wie England, dank Sondengängerfunde von einer archäologischen Sensation zur nächsten.
- Die Archäologie erhebt weltweit wesentlich umfangreichere Ansprüche als andere Wissenschaften. Als Vergleich mit einer anderen "erdeingreifenden" Wissenschaft bietet sich die Geologie und die seit Jahrhunderten übliche und sehr gut dokumentierte Suche nach Bergkristall in den Alpen an, auf die deshalb im Artikel "Schatzsucher" detailliert eingegangen wird: kein Geologe stört sich heute an Privatsuchern, privaten Mineraliensammlungen oder dem gewerblichen oder privaten Handel mit Kristallen, noch nicht einmal an der mit immensen Bodeneingriffen verbundenen industriellen Suche. Archäologischen Stellen hingegen beharren, entgegen jeder Lebensrealität, auf monopolartige Rechte bezüglich der Suche, der Forschung und, in den meisten deutschen Bundesländern, sogar des alleinigen Eigentums an Fundstücken. Auch an denen, die sie nicht selbst gefunden haben, z.B. der Himmelsscheibe. Und sogar an allen noch unentdeckten Funden. Durch dieses Anspruchsdenken bringen sie sich in einen permanenten Konflikt zu den Privatsuchern , aber auch zu allen anderen Bevölkerungsschichten wie z.B. Sammlern oder Grundeigentümer. So unterscheiden die deutschen Eigentumsgesetze nicht zwischen Suchern und Zufallsfindern. Demjenigen, der beim Unkraut jäten im heimischen Garten einen Münzschatz findet und ihn meldet, wird sein Fund in Bundesländern mit Schatzregal (alle bis auf Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfahlen) genauso weggenommen, wie einem Sucher mit oder ohne Metalldetektor.
- Folglich meiden die meisten Sondengänger die Behörden. Ihr Wissen kann nicht zum archäologischen Erkenntnisfortschritt, ihre Funde können nicht zu den Beständen in den Museen beitragen. Auch in der Bergkristallsuche gab es vor 150 Jahren eine solche, blockierte Situation. Dort ist sie lange überwunden und Privatsucher sind heute produktiver als je zuvor. Zum Wohle aller Beteiligten, auch der Geologen, die von den Privatsuchern viele wertvolle Hinweise erhielten.
- Diese Website beschreibt die Suchtätigkeit der Sondengänger und das Verhältnis zwischen ihnen, den Amtsarchäologen und anderen beteiligten Interessengruppen . Weiterhin liefert sie sehr umfangreiche Hintergrundinformationen zu allen Facetten der Sondengeherei. Dem Autor ist keine andere Website im deutschen Sprachraum bekannt, die so viele Informationen zum Thema Sondengänger bietet. Inklusive Quellennachweis, wo nötig.
- Wissenschaft kennt keine Monopole und die Suche ist ein Urtrieb aller Menschen. Warum ihn nicht nutzen?
- Sondengänger und Amtsarchäologen sind trotz aller Konflikte durch die gemeinsame Freude an der Historie verbunden. Nicht der Grundgedanke des Denkmalschutzes wird hier kritisiert, sondern das Hinausschießen über das Ziel, monopolartige Ansprüche und meldungsverhinderne Eigentumsgesetze. Eine Archäologie, die die Personengruppe mit dem weitaus größten Potenzial für archäologischer Funde in ihrer Tätigkeit behindert und faktisch zwingt, ihre Funde nicht publik zu machen, handelt ihrer Zielsetzung zuwider.
- Die Website verfolgt zwei Anliegen. Erstens will sie Sondengängern und denen, die es werden wollen, als Informationsquelle dienen, damit sie dieses einzigartige Hobby, eines der letzten in Deutschland noch möglichen Abenteuer, selbstbewusst und mit Freude ausüben können. Und zwar notfalls auch ohne Segen der Amtsarchäologen. Schließlich ist deren Suchgenehmigung für die allermeisten Flächen - eben abseits der Bodendenkmäler - in Deutschland nicht nötig. Andere Websites zählen umfangreich auf, was der Sondengänger nicht machen kann. Hier kann er lesen, was er machen kann.
- Falls die Amtsarchäologie jedoch kooperationswillig ist, leider der Ausnahmefall, so versteht sich diese Website zweitens ebenso als Plädoyer für die Kontaktaufnahme zu den Behörden und für die verstärkten Einbindung der Sondengänger in den archäologischen Erkenntnisgewinn. Nicht als untergeordnete Hilfskräfte, sondern als unabhängige Fachleute, die freilich auch ihrerseits an gewisse Spielregeln gebunden sind.
- Reale Versuche, den Behörden unberührte, relevante archäologische Entdeckungen (für Fachleute: in situ Befunde) zu melden, sind in den Suchberichten "Bronzezeitlicher Hortfund" sowie "Von Brandbomben und Römerstraßen" beschrieben. In beiden Fällen lehnte die Denkmalschutzbehörde es ab, selber eine Ausgrabung durchzuführen. Und das, obwohl die entdeckten und gewissermaßen auf dem silbernen Tablett präsentierten Befunde in der Fachliteratur als a) wichtig, b) selten und c) "leider nur allzu oft von Sondengängern gestört" bezeichnet werden. Vereinfacht ausgedrückt wollen Denkmalschutzbehörden selber nicht forschen, es anderen aber verbieten. Was kein Amateurforscher akzeptieren kann. Mehr zu der zugrundeliegenden - etwas bizarren - Ideologie findet sich im Artikel "Termin beim bayerischen Landesamt für Denkmalpflege"
- Wie die dokumentierte Erfahrung weltweit, zu allen Zeiten, und bei jeder Fundgattung gezeigt hat, erfordern Fundmeldungen seitens der Bevölkerung, egal ob Sucher oder Zufallsfinder, stets massive Anreize. Es muss eine wie auch immer geartete Belohnung geben, die in ihrer Höhe der Fundleistung entspricht. Sonst verzichten Schatzsucher jeder Coleur auf Meldungen. Ausschließlich auf gesetzliche Zwänge, z.B. das Schatzregal, basierende Ansätze sind und waren in der Geschichte der Suche immer dazu verurteilt, weitgehend ignoriert zu werden. Die Lage in Deutschland ist leider ein Beispiel dafür.
Fazit
Sondengänger sind die Personengruppe mit dem weitaus größten archäologischen Entdeckungspotenzial. Sie absolvieren an jedem Tag mehr Suchstunden als die Archäologen im ganzen Jahr.
In Folge einer sondengängerfreundlichen Gesetzgebung eilen Länder wie England von einer archäologischen Sensation zur nächsten.
Die deutsche Amtsarchäologie, besorgt um ihr Grabungsmonopol, geht den umgekehrten Weg. Mit Gesetzen wie dem Schatzregal zwingt sie die Sondengänger de facto über ihre Funde Stillschweigen zu wahren. Dies trägt dazu bei, dass der archäologische Kenntnisstand in Deutschland, gemessen am Bruttosozialprodukt und dem guten Ausbildungsstand der Archäologen, in den meisten Landkreisen geradezu jämmerlich gering ist und nahezu stagniert.
Es stellt sich die Frage, wie lange man den dogmatischen Kräften innerhalb der deutschen Archäologie noch gestatten sollte, die Erforschung unserer Vergangenheit, die doch eigentlich ihr Hauptanliegen sein sollte, so schwerwiegend zu behindern. Mögen die auf dieser Website vorgebrachten Argumente auch von denen beachtet werden, die die Macht haben, insbesondere die Eigentumsgesetze wie das Schatzregal so zu verändern, dass Meldungsanreize entstehen.
(C) Thorsten Straub, www.sondengaenger-deutschland.de