Diese Website bietet sehr umfangreiches Material. Da geht leicht der Überblick verloren. Dies ist eine Zusammenfassung. Wer auf dieser Website nur eine einzige Seite lesen will, sollte diese hier nehmen.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
- Wie bei jeder Fundgattung (Fossilien, Mineralien, Meteoriten oder eben Artefakte) nahmen und nehmen auch bei archäologischen Entdeckungen Privatleute weltweit eine führende Rolle ein.
- In den letzten Jahrzehnten hat sich mit den Sondengängern mit Metalldetektoren eine Personengruppe gebildet, die über besonderes Potenzial für archäologische Entdeckungen verfügt und schon oft spektakuläre Funde machte, siehe die Fundpanoramen aus England oder Amerika .
- Diese Website beschreibt die Suchtätigkeit der Sondengänger und das Verhältnis zwischen ihnen, den Amtsarchäologen und anderen beteiligten Interessengruppen . Weiterhin liefert sie sehr umfangreiche Hintergrundinformationen zu allen Facetten der Sondengeherei. Dem Autor ist keine andere Website im deutschen Sprachraum bekannt, die so viele Informationen zum Thema Sondengänger bietet. Inklusive Quellennachweis, wo nötig.
- Die deutsche Amtsarchäologie sieht Privatsucher trotz ihrer Funderfolge primär als Schädlingen an, ignoriert das Entdeckungspotenzial der Sondengänger, stellt durch sie entstehende Schäden in den Medien übertrieben dar, legt die Rechtslage extrem restriktiv aus und versucht den Handel mit Fundstücken einzuschränken.
- Während die deutsche Archäologie dank der Gemütlichkeit unserer Amtsstuben in den meisten Landkreisen auf dem Stand von vor 30-50 Jahren vor sich hindümpelt, eilen Länder mit sondengängerfreundlichen Gesetzen, wie England, dank Sondengängerfunde von einer archäologischen Sensation zur nächsten.
- Neben dem Artikel über Schatzsucher und die weltweite historische Entwicklung der Archäologie ist der über England - mit Schlussfolgerungen für deutsche Sucher - derzeit am besten für das Verstehen übergeordneter Zusammenhänge geeignet.
- Der Kern des Problems sind die historisch gewachsenen, alles umfassenden, jede Kooperation erstickenden Ansprüche der staatlichen Archäologen. Diese bildeten sich erst im Verlauf des 20. Jhd. heraus und verursachten den Niedergang des archäologischen Fortschritts. Die Archäologie erhebt weltweit wesentlich umfangreichere Ansprüche als andere Wissenschaften. Als Vergleich mit einer anderen "erdeingreifenden" Wissenschaft bietet sich die Geologie und die seit Jahrhunderten übliche und sehr gut dokumentierte Suche nach Bergkristall in den Alpen an, auf die deshalb im Artikel "Schatzsucher" detailliert eingegangen wird: kein Geologe weltweit erhebt pauschale Eigentumsansprüche an Bodenschätzen oder stört sich an Privatsuchern, privaten Mineraliensammlungen, dem gewerblichen oder privaten Handel mit Kristallen, noch nicht einmal an der mit immensen Bodeneingriffen verbundenen industriellen Suche. Archäologische Stellen hingegen bestehen, entgegen jeder Lebensrealität, auf monopolartige Rechte bezüglich der Suche, der Forschung und, in den meisten deutschen Bundesländern, sogar des alleinigen Eigentums an Fundstücken. Auch an denen, die sie nicht selbst gefunden haben, z.B. der Himmelsscheibe. Und sogar an allen noch unentdeckten Funden. Sie selber finden nach den Fundstatistiken kaum etwas. Sie beanspruchen ein Untersuchungsmonopol für alle Befunde (unterirdische Strukturen, in denen Funde eingebettet sind), beklagen wortreich deren Störung, wenn eine Privatperson etwas birgt, und werden doch selber nicht in der Lage sein, in den nächsten 1000 Jahren mehr als 0.001% davon selber zu untersuchen.
- Durch dieses irreale Anspruchsdenken bringen sie sich in einen permanenten Konflikt zu den Privatsuchern - für die Funde herrenlose Gegenstände sind, die dem gehören (sollten), der die große Anstrengung unternimmt sie zu finden - aber auch zu allen anderen relevanten Bevölkerungsgruppen wie z.B. Sammlern oder Grundeigentümern. Auch unterscheiden die deutschen Eigentumsgesetze nicht zwischen Suchern und Zufallsfindern. Demjenigen, der beim Unkraut jäten im heimischen Garten oder bei der Renovierung seines alten Hauses einen Münzschatz findet und ihn meldet, wird sein Fund in Bundesländern mit Schatzregal (alle bis auf Bayern und Nordrhein-Westfalen) genauso weggenommen, wie einem Sucher mit oder ohne Metalldetektor. Für einen Grundeigentümer, der eine archäologische Struktur auf seinem Grund findet und meldet, hat das oft finanziell verheerende Konsequenzen. Folglich meiden viele Leute die Denkmalschutzbehörden. Diese - auch archäologisch - verheerenden Ansprüche sind nur aus der historischen Entwicklung heraus zu verstehen. Diese wird im Artikel "Weltweite historische Entwicklung in der Archäologie" beschrieben.
- Monopole, erst recht gepaart mit Mittellosigkeit, schaden jedem Fortschritt. Das gilt auch in der Wissenschaft, die Pioniere, Zufallsimpulse und Privatinitiative ebenso braucht wie staatliche Institutionen. Die Suche ist ein Urtrieb aller Menschen. Da er nun mal vorhanden ist, sollte man ihn nutzen, nicht kriminalisieren. Die Archäologie wäre allgemein viel weiter, wenn sie andere Interessengruppen ein- statt ausschlösse und so an ihre Kenntnisse und Ressourcen käme. Das gilt nicht nur für Sondengänger und Zufallsfinder, sondern z.B. auch für die international so überaus wichtigen Sammler (s.u.) - privat und staatlich - sowie die Händler als deren Partner. Statt dessen fordern die Amtsarchäologen für sich eine alles dominierende Rolle, obwohl sie ganz offensichtlich nicht einmal die finanziellen Ressourcen haben, diese auch nur annähernd ausfüllen zu können. Von der fehlenden moralischen Legitimation, der deraus folgenden fehlenden Akzeptanz in der Bevölkerung und dem gesamtgesellschaftlichen Schaden einmal ganz abgesehen. Eine Lebenslüge wurde zur Doktrin erhoben. Die resultierende Fast-Stagnation wird als akzeptabler Preis für ein Forschungsmonopol angesehen. Durch die Brille des Denkmalschutzes betrachtet, wird der Stillstand sogar zur Tugend verklärt. Der Erkenntnisfortschritt, wichtigstes Ziel jeder Wissenschaft, wurde den protektionistischen Maßnahmen ihres Berufsstandes geopfert. Es herrscht der Geist der Verwaltung, im Gegensatz zum Pioniergeist und Engagement der Privatsucher. Kein Wunder, dass weltweit die tollsten Funde der letzten 40 Jahre meist von Privatleuten gemacht wurden, vom Krater des Euphronios (antike Vase, 1972 als erstes Artefakt weltweit für 1 Mio. Dollar verkauft) bis zur Himmelsscheibe.
- Formal betrachtet geschahen diese Bergungen oft illegal. Wenn aber die Bergung von historischen Gegenständen, die Millionen von Menschen faszinieren und damit auch der Archäologie Auftrieb geben, illegal ist, so muss die Lösung doch offensichtlich die Änderung der Rechtslage sein - nicht das praktizierte Abdrängen der Funde in den Untergrund oder gar das Einstellen der Suche. Nur so können die Artefakte dem Vergessen entrissen und die besten Funde öffentlich zugänglich gemacht werden.
- Als Folge dieser staatlichen Besitzansprüche meiden die meisten Sondengänger, wie auch die meisten Sucher und Zufallsfinder weltweit, die Behörden. Ihr Wissen kann nicht zum archäologischen Erkenntnisfortschritt, ihre Funde können nicht zu den Beständen in den Museen beitragen. Auch in der Bergkristallsuche gab es durch die überzogenen Ansprüche staatlicher Stellen vor 150 Jahren eine solche, blockierte Situation. Dort ist sie lange überwunden und Privatsucher sind heute produktiver als je zuvor. Zum Wohle aller Beteiligten, auch der Geologen, die von den Privatsuchern viele wertvolle Hinweise erhielten und erhalten.
- Von großer praktischer Bedeutung ist, wie sehr der Gesetzgeber in den einzelnen Ländern bereit ist, die Allmachtsfantasien der Archäologen mit Gesetzeskraft auszustatten. Insbesondere, was die Eigentumsgesetze angeht, die wesentlich praxisrelevanter als Denkmalschutzgesetze sind. Wie sehr er ihnen gestatttet, die Archäologie gegen die Wand zu fahren. Ob er ihren immer gleichen Forderungen nach strengeren Gesetzen allzu gedankenlos nachgibt. Oder - wie in England - eben nicht. Auf die Einsicht der Archäologen ist interessanterweise nicht zu hoffen, obwohl sie nicht bestreiten, dass die von ihnen herbeigeführten Gesetze nicht funktionieren, weder gesamtgesellschaftlich noch archäologisch. Das Problem wird archäologieintern seit 100 Jahren ergebnislos diskutiert. Lernunwillig drängen sie stets auf noch strengere Gesetze. In den klassischen "Archäologieländern" ist das Kind weitgehend in den Brunnen gefallen, dort gehen fast alle Funde in den Untergrund. Auch in weiten Teilen Deutschlands gilt ein Schatzregal (Fundkonfiszierung). Es scheint jedoch, als würde sich die deutsche Rechtslage immerhin nicht mehr verschlimmern. Die Versuche der deutschen Archäologen, das Schatzregal im BGB oder zumindest in Bayern einzuführen, sind vorerst gescheitert. Sie werden nicht der letzten gewesen sein. In England haben sie etwas Ähnliches in der Nachkriegszeit elf Mal vergeblich versucht, ehe 1996 gegen ihren Willen die weltweit erste funktionierende gesetzliche Regelung für Artefaktsucher eingeführt wurde, siehe Artikel "Sondengänger in England. Situation und Entwicklung". Die britische Öffentlichkeit bekommt nun erstmals die wirklich tollen Funde zu sehen, die weltweit normalerweise Dank der von Archäologen betriebenen Gesetze in privaten Sammlungen verschwinden und dort aus Furcht vor der Rechtslage unter Verschluss bleiben. Sie ist von den spektakulären Funden begeistert. Die Regelung wird bleiben.
- Vor dem Hintergrund dieses Spannungsfeldes sind Sondengänger und Amtsarchäologen dennoch, trotz aller Konflikte, durch die gemeinsame Freude an der Historie verbunden. Nicht der ursprünglich sehr sinnvolle Grundgedanke des Denkmalschutzes wird hier kritisiert. Die wenigen wirklich hochkarätigen archäologischen Stellen sollten in der Tat nur von Berufsarchäologen untersucht werden dürfen. Sondern das Hinausschießen über das Ziel, monopolartige Ansprüche gepaart mit Handlungsunfähigkeit sowie meldungsverhindernde Eigentumsgesetze. Eine Archäologie, die mit den Sondengängern die Personengruppe mit dem weitaus größten Potenzial für archäologischer Funde (siehe Artikel "Fundstatistiken" ) in ihrer Tätigkeit behindert und sogar faktisch zwingt, ihre Funde für sich zu behalten, handelt ihrer Zielsetzung zuwider.
Anliegen
- Die Website verfolgt zwei Anliegen. Erstens will sie Sondengängern und denen, die es werden wollen, als Informationsquelle dienen, damit sie dieses einzigartige Hobby - eines der letzten in Deutschland noch möglichen Abenteuer - rechtssicher, selbstbewusst und mit Freude ausüben können. Und zwar notfalls auch ohne Segen der Amtsarchäologen. Schließlich ist deren Suchgenehmigung für die allermeisten Flächen - eben abseits der Bodendenkmäler - in Deutschland nicht nötig. Der Sondengänger entreißt Artefakte dem Vergessen, wo sie niemandem nutzen, auch nicht den Archäologen. Er ist Entdecker, Pionier, Erkunder neuer Gebiete, Wegbereiter und Zeitreisender in einer Person. Und, ganz nebenbei, ist er oft genug die Speerspitze der Archäologie, siehe Himmelsscheibe und Varusschlachtfeld, die ihm mehr verdankt als so manchem jahrzehntelang brav dienenden Verwaltungsarchäologen. Auf alles dies kann er zu Recht stolz sein. Auch dann, wenn die Eigentumsgesetze vielerorts noch problematisch sind. Das ist, historisch gesehen, nicht ungewöhnlich. Erst beansprucht der Staat alles und man verfehmt die Sucher als "Plünderer". Später kommt man zu der Einsicht, dass man damit nur Selbstbeschädigung betreibt, weil Privatleute nichts melden und man selber kaum etwas findet. Und man schraubt seine Ansprüche herunter. Das war bei den Mineraliensuchern vor 150 Jahren auch nicht anders. Damals beanspruchte z.B. der Kanton Uri 100% der Funde, heute sind es noch 10%. Damals wurden Funde verschwiegen, heute gemeldet. Das sind nur die typischen Geburtswehen einer neuen Art von Suche, wobei die Sondengänger das ganz besondere Pech haben, das abgeschottete, dogmatische und weltfremde Reich der Archäologen mit ihren Allmachtsansprüchen zu berühren. Für die Archäologie ist zu hoffen, dass die Akzeptanz von Privatinitiative diesmal nicht 150 Jahre auf sich warten lässt. Dass sie sich wieder der entscheidenden Impulse erinnert, die sie in ihrer Jugend lange vor Gründung irgendwelcher Denkmalschutzbehörden durch Privatleute erhielt. Und wieder anfängt, von ihnen zu profitieren.
- Falls die Amtsarchäologie kooperationswillig ist, leider der Ausnahmefall, so versteht versteht sich diese Website zweitens ebenso als Plädoyer für die Kontaktaufnahme zu den Behörden und für die verstärkten Einbindung der Sondengänger in den archäologischen Erkenntnisgewinn. Nicht als untergeordnete Hilfskräfte, sondern als unabhängige Fachleute, die freilich auch ihrerseits an gewisse Spielregeln gebunden sind.
- Reale Versuche, den Behörden unberührte, relevante archäologische Entdeckungen (für Fachleute: in situ Befunde) zu melden, sind in den Suchberichten "Bronzezeitlicher Hortfund" sowie "Von Brandbomben und Römerstraßen" beschrieben. In beiden Fällen lehnte die Denkmalschutzbehörde es ab, selber eine Ausgrabung durchzuführen. Und das, obwohl die entdeckten und ihr gewissermaßen auf dem silbernen Tablett präsentierten Befunde in der Fachliteratur als a) wichtig, b) selten und c) "leider nur allzu oft von Sondengängern gestört" bezeichnet werden. Vereinfacht ausgedrückt wollen Denkmalschutzbehörden selber nicht forschen, es allen anderen aber verbieten. Was kein Amateurforscher akzeptieren kann. Mehr zu der zugrundeliegenden Ideologie, die "Schutz" und damit de facto Stagnation über die Erforschung stellt, findet sich im Artikel "Termin beim bayerischen Landesamt für Denkmalpflege".
- Dieses Verhalten der Behörden bringt gerade die wenigen archäologisch-forschungsorientierten denkende Sondengänger in ein unlösbares Dilemma. Meldet er eine neu entdeckte historische Stelle, so hat das ausschließlich ein Erforschungsverbot - auch für ihn selber - zu Folge, jedoch keinerlei Erforschung. Ihm selber wird jede Belohnung, auch Anerkennung, verweigert. Untersucht er sie selber, so handelt er ordnungswidrig und kann seine Ergebnisse weder dokumentieren noch publizieren, denn auf diesen Fundamenten jeder wissenschaftlichen Tätigkeit basiert auch die Strafverfolgung. Meldet er Funde, so hätte dass die Information der Denkmalschutzbehörden mit den o.g. Konsequenzen zur Folge, also das Ende seiner Forschung. Meldet er Funde nicht, so begeht er eine Straftat, falls diese von relevantem Wert sind. So behindern die Gesetze nicht so sehr das undokumentierte Sammeln, wohl aber den Forscher. So fördern die Amtsarchäologen mit ihren nicht durchsetzbaren und weltfremden Ansprüchen genau die Verhaltensweisen, die sie am meisten kritisieren. Weg von der Forschung, zurück zum reinen Objektsammeln des 19. Jhd. . Was bleibt, ist der schwache Trost, dass auch ein undokumentiert und evtl. ordnungswidrig geborgenes Objekt immer noch besser ist als eines, das nie gefunden oder vorher zerstört wird.
- Nicht nur Sucher haben unter den weltfremden Ansprüchen der Archäologen zu leidern, sondern auch Sammler. Man verteufelt den Erwerb von Artefakten aus "illegalen Ausgrabungen" während gleichzeitig der globale Trend dahin geht, dass nur noch staatliche Ausgrabungen legal sind - und deren Funde verschwinden in Depots und werden nicht oder nur unter Hand verkauft. Das zielt darauf, dass jedes Sammeln von Artefakten, auch das Sammeln von Münzen, illegal wird. Angesichts von Millionen Münzsammlern weltweit wird das nie durchsetzbar sein. Szenebekannt sind schon jetzt deutsche Fälle, in denen jemand für wenige Euro Römermünzen bei Ebay kaufte und ihm wegen des Verdachts der Hehlerei die ganze Sammlung konfisziert und erst nach etlichem juristischem Gezerre wiedergegeben wurde. Dabei verdankte - wie viele andere Wissenschaften - auch die Archäologie den Sammlern sehr viel, denn wer sammelt trägt physisch zusammen, ordnet gedanklich und schafft so erst die Basis für weitere Analysen.
- Andere Websites zählen umfangreich auf, was der Sondengänger alles nicht machen kann. Hier kann er lesen, was er machen kann. Diese Website fühlt sich vor allem dem Sucher im Feld verpflichtet. Andere Websites verfolgen bei Ratschlägen die Null Risiko Strategie und schwimmen auf der Welle der political correctness. Der Vorteil für die Website ist, dass sie so immer auf der sicheren Seite ist. Der Nachteil für die Leser ist, dass die Ratschläge in der Praxis nutzlos sind. Hier geht man davon aus, dass der Leser erwachsen ist.
- Wie die dokumentierte Erfahrung weltweit, zu allen Zeiten, und bei jeder Fundgattung gezeigt hat, erfordern Fundmeldungen seitens der Bevölkerung, egal ob Sucher oder Zufallsfinder, stets massive Anreize. Es muss eine wie auch immer geartete Belohnung geben, die in ihrer Höhe der Fundleistung entspricht. Sonst verzichten Schatzsucher und Zufallsfinder jeder Coleur unabhängig von der formalen Rechtslage auf Meldungen. Ausschließlich auf gesetzliche Zwänge, z.B. das Schatzregal, basierende Ansätze sind und waren in der Geschichte der Suche immer dazu verurteilt, von der Bevölkerung ignoriert zu werden. Die Lage in den deutschen Bundesländern mit Schatzregal ist leider ein Beispiel dafür.
Zusammenfassung
Sondengänger sind die Personengruppe mit dem weitaus größten archäologischen Entdeckungspotenzial. Sie absolvieren an jedem Tag mehr Suchstunden als die Archäologen im ganzen Jahr.
In Folge einer sondengängerfreundlichen Gesetzgebung eilen Länder wie England von einer archäologischen Sensation zur nächsten.
Die deutsche Amtsarchäologie, besorgt um ihr Grabungsmonopol, geht den umgekehrten Weg. Mit Gesetzen wie dem Schatzregal zwingt sie Sondengänger wie Zufallsfinder und Grundeigentümer de facto über ihre Funde Stillschweigen zu wahren. Dies trägt dazu bei, dass der archäologische Kenntnisstand in Deutschland, gemessen am Bruttosozialprodukt und dem guten Ausbildungsstand der Archäologen, in den meisten Landkreisen geradezu jämmerlich gering ist und nahezu stagniert. Die Situation besteht weltweit und hat historische Gründe, siehe Artikel "Weltweite historische Entwicklung in der Archäologie".
Es stellt sich die Frage, wie lange man den dogmatischen Kräften innerhalb der deutschen Archäologie noch gestatten sollte, die Erforschung unserer Vergangenheit, die doch eigentlich ihr Hauptanliegen sein sollte, so schwerwiegend zu behindern. Mögen die auf dieser Website vorgebrachten Argumente auch von denen beachtet werden, die die Macht haben, insbesondere die Eigentumsgesetze wie das Schatzregal so zu verändern, dass Meldungsanreize entstehen.
Nachtrag 17.5.10
Abschnitt "Historische Entwicklung" zu den Rollen von Privatpersonen und staatlicher Stellen in der Archäologie in den eigenständigen Artikel "Weltweite historische Entwicklung in der Archäologie" ausgelagert.
Nachtrag 27.4.10
Abschnitt "Hintergrund: Weltweite und historische Betrachtung" hinzugefügt.
(C) Thorsten Straub, www.sondengaenger-deutschland.de