Sondengänger Genehmigungspraxis BLFD

Genehmigungspraxis für Sondengänger in Deutschland am Beispiel des bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege BLFD

Seitdem in 2002 der neue Leiter des BLFD sein Amt antrat, wurden für Sondengänger praktisch pauschal keine Genehmigungen nach dem Denkmalschutzgesetz mehr ausgegeben. Hier eine kurze Schilderung, wie es vorher in Bayern war. Der Ablauf ist von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich.

Bis 2002 gab das BLFD noch Genehmigungen aus, wenn auch nur für Areale, für die man keine brauchte, weil dort nicht mit Bodendenkmälern zu rechnen war. Deswegen und weil man im Schnitt 3 Monate auf einen Bescheid warten musste, um dann nach einem Suchtag festzustellen, dass dort nichts Interessantes zu finden war, erfreute sich das Genehmigungswesen aber auch damals schon keiner sehr großen Beliebtheit.

Man hatte auf einer topographischen Karte das fragliche Gebiet zu markieren. Das konnte auch durchaus 1 oder 2 Quadratkilometer groß sein. Wenn dort keine Denkmäler bekannt waren, wurde die Suche i.d.R. genehmigt. Die Genehmigung war in der unteren Denkmalschutzbehörde des jeweiligen Landkreises einzureichen. Die fragten dann bei der oberen Denkmalschutzbehörde in München nach ob fachliche Einwände bestanden. Theoretisch hätten sie auch bei der Gemeinde nachfragen müssen, aber das passierte zum Glück meist nicht. Auch so dauerte das Genehmigungsverfahren zwischen 3 Wochen und 6 Monaten, im Schnitt ca. 3 Monate.

Interessant dabei ist, dass der 3 Wochen Geschwindigkeitsrekord ausgerechnet von einer Vertretungskraft in einer unteren Denkmalschutzbehörde aufgestellt wurde. Misstraurische Menschen könnten daher vermuten, dass es Usus war, den Antrag einfach ein bisschen liegen zu lassen um nicht zu viele Sucher zur Antragsstellung zu verleiten, und dass die Vertretung nichts von dieser Verzögerungsstrategie wusste. Diese Vermutung könnte unterstützen, dass mir ein Mitarbeiter der oberen Denkmalschutzbehörde BLFD sagte, die Anträge würden innerhalb seiner Behörde meist binnen Tagen geprüft. Von den durchschnittlich 3 Monaten wurde der Antrag also etwa eine Woche an unterschiedlichen Orten geprüft, den Rest lag er in irgendwelchen Eingangskörben herum oder war mit der amtseigenen Spezialpost unterwegs.

BLFD - The Magic of Speed (tm)


Die mehrstufige Prüfung Gemeinde-Untere Denkmalschutzbehörde-Obere Denkmalschutzbehörde hat theoretisch den Sinn, möglichst viele Erkenntnisse in den Prüfungsprozess einfließen zu lassen. Vielleicht wissen die Behörden vor Ort etwas, was man in der Zentrale in München nicht weiß. Außerdem sollen die unteren Denkmalschutzbehörden die obere von Verwaltungsarbeit entlasten, damit diese sich auf fachliche Stellungnahmen konzentrieren kann.

In der Praxis war der archäologische Ausbildungsstand in den unteren Denkmalschutzbehörden extrem unterschiedlich. Einmal traf ich auf eine hochmotivierte junge Archäologin, häufiger jedoch auf zwar pflichtbewusste und korrekte, aber archäologisch eher desinteressierte Verwaltungsbeamte, die sich mit hörbaren Seufzen am Telefon ihrem Schicksal beugten, den Antrag eines Such-Spinners bearbeiten zu müssen. Jahre später las ich den Bericht eines hochrangigen Beamten des BLFD, der sich darüber beklagte, dass die unteren Denkmalschutzbehörden trotz aller Ausbildungsversuche das BLFD wenig entlasteten und sich statt dessen als reine Weiterleitungsinstanz zum BLFD verstanden.

Einige Monate nach dem Antrag erhielt man also ein Schreiben der Behörde mit der majestätischen Überschrift „Vollzug des Denkmalschutzgesetzes“. Keine Aufforderung zum Haftantritt, sondern endlich die ersehnte Genehmigung. Nun konnte es losgehen. Es sei denn, inzwischen war der Winter hereingebrochen oder der Grundstückseigentümer hatte es sich anders überlegt. In der Praxis erwiesen sich diese Genehmigungen als eher unnötig. Ein einziges Mal wurde ich danach gefragt, nie traf ich jemanden im Feld, der sie sehen wollte. In einem Fall wollte ein Forstamt sie sehen, ehe es mir die eigentumsrechtliche Sucherlaubnis gab. Dennoch ist ein schönes Gefühl sie in der Tasche zu haben.

Siehe auch

Termin eines Sondengängers beim BLFD

Rechtslage

Landesdenkmalsämter

(C) Thorsten Straub, www.sondengaenger-deutschland.de