Sondengänger und Fundmunition

Abgesehen davon, dass der Besitz von Kampfmitteln mit Explosivstoffen strafbar ist, sollte niemand nichtexplodierte Granaten nach Hause mitnehmen. Erst recht nicht 2 cm Munition (s.u.). Blindgänger zweimal nicht (s.u.). Diese sind viel gefährlicher als die nicht abgefeuerte Munition zur Zeit des Krieges, da heute alle Sicherungen außer Kraft sind und der Sprengstoff evtl. chemisch instabil geworden ist. Und schon gar überhaupt nicht, also wirklich niemals nicht, nie und nimmer nicht, sollte er versuchen, sie selber zu entschärfen. Wie man der Presse entnehmen kann, geht so etwas jedes Jahr ein paar Mal fürchterlich schief, obwohl es vorher oft gut ging.

Wer Gewehr- und Pistolenmunition, z.B. zwecks fotographischer Dokumentation, nach Hause mitgenommen hat, kann sie nach meiner Erfahrung danach problemlos bei der Polizei abgeben und muss auch nicht verschweigen, dass er sie mit dem Metalldetektor gefunden hat. Die Polizisten, bei denen ich entsprechende Fund abgab, reagierten stets mit freundlichem Interesse. So kann der Finder danach jederzeit den Verbleib nachweisen.
Als ich einmal Granatblindgänger fand, darunter eine Werfergranate, beließ ich die Funde an Ort und Stelle und rief die Polizei, die wiederum den Kampfmittelräumdienst informierte (Bilder s.u.). Auch hier keinerlei Probleme. Man sollte jedoch eine u.U. erhebliche Wartezeit einkalkulieren. Von Ausnahmen abgesehen [1] kann man also Munitionsfunde in Deutschland gut melden.

Munition und militärische Kleinteile, 1945 Die Funde wurden auf einem einsamen Hügel gemacht, der deutschen Soldaten vermutlich als Versteck zum Abwarten des Kriegsendes diente. Vier verschiedene Arten von Gewehrmunition, u.a. Beutemunition, deuten auf Volkssturm hin. Heringe, Augenringe von Gasmasken, Uniformknöpfe, weitere Kleinteile.

Fundmunition 2. Weltkrieg Kaliber 30 und 50 Tagesausbeute der Suche an einer Fundstelle des 2. Weltkriegs. Linke Reihe US BMG 50 Projektile (schweres Browning MG Kal. 12.7mm) verschiedener Art. Schon die Größe dieser Geschosse lässt ihre verheerende Wirkung erahnen. Sie hatten etwa die dreifache Energie eines deutschen K98 Projektils. Viertes Geschoss von unten trägt noch Reste einer silberfarbenen Markierung. Ganz unten Hartkern aus Eisen. Zweites von oben leere Hülle. Mittlere Reihe Kaliber 30 Projektile (7.62mm). Darüber Projektilreste, beim rechten Stück wurde der Bleikern sichtbar. Batterie als Größenmaßstab.

Blindgänger 2 cm Granate Wurde für die Bekämpfung von Flugzeugen konzipiert. Damit niemand am Boden gefährdet wurde, hatten diese Projektile einen Zeitzünder nach dem Fliehkraftprinzip, der nach einem Fehlschuss die Selbstzerstörung einleiten sollte. Dieser versagte oft, ist heute besonders sensibel und macht diese kleinen und daher oft in ihrer Gefährlichkeit unterschätzten Blindgänger besonders riskant. Niemals mitnehmen.

Patrone 2 cm Flak

Karabiner K98k Munitionstasche Der Karabiner 98 war die Standardwaffe des deutschen Infanteristen im 2. Weltkrieg. Abgebildet sind einige Patronen sowie die Reste einer Munitionstasche, die 3 Clips mit je 5 Patronen aufnahm.

Kampfmittelräumdienst Im Vordergrund zwei gefundene Granaten, darunter eine 8 cm Werfergranate. Im Fundgebiet hatte sich eine Handvoll deutscher Soldaten aufgehalten, die angesichts der heranrückenden Amerikaner dann lieber doch nicht kämpfen wollten.

Werfergranate in Fundlage 8 cm Werfergranate in situ. Links sind Teile des Leitwerks zu erkennen. Münze als Größenmaßstab.

Karabiner 98 Munition Hortfund in einer ehemaligen Stellung einer 2 cm Flak.

Übungsmunition

Die harmloseste Munitionsvariante ist die blaue Übungsmunition. In jedem Fall völlig ungefährlich ist sie jedoch auch nicht. Einige Typen enthalten Knall-, Leucht- oder Rauchsätze.

Übungsgranate Kaliber ca. 9 cm.


Blaue Farbe alleine bedeutet jedoch noch keine Entwarnung. Einige Varianten der insbesondere in Süddeutschland häufig gefundenen BMG 50 Munition (Bild s.o.) haben einen blau markierten Geschosskopf. Das ist Kriegs- und keine Übungsmunition. Die blaue Markierung zeigt in diesem Fall an, dass es sich um Brandmunition handelt.

Siehe auch

Das Kapitel "Brandbomben" im Suchbericht "Von Römerstraßen und Brandbomben".

Das Kapitel "Waffenrecht" im Artikel zur Rechtslage.

Anmerkungen

[1] Vor einiger Zeit ging in der Münchener Sondengängerszene das Gerücht um, jemand habe einen Munitionsfund beim Kampfmittelräumdienst (KMRD) gemeldet und danach einen Bußgeldbescheid der Denkmalschutzbehörden wegen ungenehmigter Suche erhalten. Angeblich wurden sie durch den KMRD informiert. Ob das Gerücht den Tatsachen entsprach, weiß ich nicht. Können die wirklich so, zurückhaltend ausgedrückt, ungeschickt sein? So etwas spricht sich doch herum und keiner meldet Munitionsfunde mehr.

Als ich einen Mitarbeiter des BLFD darauf ansprach, sagte er verwundert, dass er sich das "kaum vorstellen“ könne. Allerdings werden Bußgeldbescheide auch eher von den Unteren Denkmalschutzbehörden verschickt. Das BLFD ist die fachliche Oberbehörde.

Sollte das Gerücht den Tatsachen entsprechen, so stellt der Vorfall eine extreme Ausnahme dar.


Nachtrag 12.4.10

Absätze zur Übungsmunition hinzugefügt. Einige Bildbeschreibungen erweitert.

Nachtrag 16.4.10

Bild "Fundmunition 2. Weltkrieg Kaliber 30 und 50" hinzugefügt.

Bilder sind nun durch Anklicken vergrößerbar.

(C) Thorsten Straub, www.sondengaenger-deutschland.de