Sondengänger und Fundmunition
Abgesehen davon, dass der Besitz von Kampfmitteln mit Explosivstoffen strafbar ist, sollte niemand nichtexplodierte Granaten nach Hause mitnehmen. Erst recht nicht 2 cm Munition (s.u.). Blindgänger zweimal nicht (s.u.). Diese sind viel gefährlicher als die nicht abgefeuerte Munition zur Zeit des Krieges, da heute alle Sicherungen außer Kraft sind und der Sprengstoff evtl. chemisch instabil geworden ist. Und schon gar überhaupt nicht, also wirklich niemals nicht, nie und nimmer nicht, sollte er versuchen, sie selber zu entschärfen. Wie man der Presse entnehmen kann, geht so etwas jedes Jahr ein paar Mal fürchterlich schief, obwohl es vorher oft gut ging.
Wer Gewehr- und Pistolenmunition, z.B. zwecks fotographischer Dokumentation nach Hause mitgenommen hat, kann sie nach meiner Erfahrung danach problemlos bei der Polizei abgeben und muss auch nicht verschweigen, dass er sie mit dem Metalldetektor gefunden hat. Die Polizisten, bei denen ich entsprechende Fund abgab, reagierten stets mit freundlichem Interesse. So kann der Finder danach jederzeit den Verbleib nachweisen.
Als ich einmal Granatblindgänger fand, darunter eine Werfergranate, beließ ich die Funde an Ort und Stelle und rief die Polizei, die wiederum den Kampfmittelräumdienst informierte. Auch hier keinerlei Probleme. Man sollte jedoch eine u.U. erhebliche Wartezeit einkalkulieren. Von Ausnahmen abgesehen [1] kann man also Munitionsfunde in Deutschland gut melden.
Munition und militärische Kleinteile, 1945 Die Funde wurden auf einem einsamen Hügel gemacht, der deutschen Soldaten vermutlich als Versteck zum Abwarten des Kriegsendes diente. Vier verschiedene Arten von Gewehrmunition, u.a. Beutemunition, deuten auf Volkssturm hin. Heringe, Augenringe von Gasmasken, Uniformknöpfe, weitere Kleinteile.
Blindgänger 2 cm Granate Wurde vermutlich aus Bordwaffe eines Flugzeuges abgefeuert. Sehr gefährlich. Niemals Mitnehmen.
Patrone 2 cm Flak
Karabiner K98k Munitionstasche Der Karabiner 98 war die Standardwaffe des deutschen Infanteristen im 2. Weltkrieg.
Kampfmittelräumdienst Im Vordergrund zwei gefundene Granaten, darunter eine 8 cm Werfergranate. Im Fundgebiet hatte sich eine Handvoll deutscher Soldaten aufgehalten, die angesichts der heranrückenden Amerikaner dann lieber doch nicht kämpfen wollten.
Werfergranate in Fundlage 8 cm Werfergranate in situ. Links sind Teile des Leitwerks zu erkennen. Münze als Größenmaßstab.
Karabiner 98 Munition Hortfund in einer ehemaligen Stellung einer 2 cm Flak.
Anmerkungen
[1] Vor einiger Zeit ging in der Münchener Sondengängerszene das Gerücht um, jemand habe einen Munitionsfund beim Kampfmittelräumdienst (KMRD) gemeldet und danach einen Bußgeldbescheid der Denkmalschutzbehörden wegen ungenehmigter Suche erhalten. Angeblich wurden sie durch den KMRD informiert. Ob das Gerücht den Tatsachen entsprach, weiß ich nicht. Können die wirklich so, zurückhaltend ausgedrückt, ungeschickt sein? So etwas spricht sich doch herum und keiner meldet Munitionsfunde mehr.
Als ich einen Mitarbeiter des BLFD darauf ansprach, sagte er verwundert, dass er sich das "kaum vorstellen“ könne. Allerdings werden Bußgeldbescheide auch eher von den Unteren Denkmalschutzbehörden verschickt, das BLFD ist die fachliche Oberbehörde.
Sollte das Gerücht den Tatsachen entsprechen, so stellt der Vorfall eine extreme Ausnahme dar.
Siehe auch
Das Kapitel "Brandbomben" im Suchbericht "Von Römerstraßen und Brandbomben".
(C) Thorsten Straub, www.sondengaenger-deutschland.de